Die anwaltliche Vergütung orientiert sich am Gesetz über die Vergütung der Rechtsan­wältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Da­nach erfolgt die Gebührenberechnung der Rechtsanwälte nach Streitwerten und nach Gebührentabellen. Darüber hinaus be­steht auch die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorga­ben Vergütungs- vereinbarungen zu treffen.

Für den Fall, dass Sie die Kosten der Beauftragung nicht selbst zahlen können und/oder Ihnen eine Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage gibt, berate ich Sie über die gesetzlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung zur Bezahlung der Gebühren durch die Inanspruchnahme der Be­ratungshilfe bzw. der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe.

Zögern Sie nicht, Fragen zu den entstehenden Kosten zu stel­len.