Preise
Die anwaltliche Vergütung orientiert sich am Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Danach erfolgt die Gebührenberechnung der Rechtsanwälte nach Streitwerten und nach Gebührentabellen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Vergütungs- vereinbarungen zu treffen.
Für den Fall, dass Sie die Kosten der Beauftragung nicht selbst zahlen können und/oder Ihnen eine Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage gibt, berate ich Sie über die gesetzlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung zur Bezahlung der Gebühren durch die Inanspruchnahme der Beratungshilfe bzw. der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe.
Zögern Sie nicht, Fragen zu den entstehenden Kosten zu stellen.